Ermittler haben den AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau übereinstimmenden Medienberichten zufolge im sächsischen Landtag in Dresden festgesetzt und aus dem Plenargebäude abführen lassen. Nach Informationen von „Bild“ führten die Beamten den Politiker zur Befragung in einen separaten Raum.

Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte, durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts zudem Wohn- und Geschäftsräume sowie Fahrzeuge des Politikers. Dornau wird demnach eine sogenannte Umgehungsausfuhr vorgeworfen.

Er soll in einer Zollanmeldung im August 2022 unzutreffend Kasachstan als Bestimmungsland für einen Teleskoplader angegeben haben, um das Ausfuhrverbot nach Belarus – dem eigentlichen Bestimmungsland – zu verschleiern. Das Fahrzeug sei dann tatsächlich nach Belarus gebracht worden.

Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich seit längerer Zeit mit Geschäften des AfD-Politikers. Im Mittelpunkt stehen nach bisherigen Erkenntnissen nicht offengelegte Beteiligungen an einem Landwirtschaftsunternehmen in Belarus sowie daraus erzielte Einkünfte.

Über den Verdacht, Dornau habe EU-Sanktionen gegen Belarus unterlaufen, hatte in der Vergangenheit auch WELT AM SONNTAG berichtet. Die Lieferung des Teleskopladers wäre ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Es sieht in Paragraf 18, Absatz 1 für solche Delikte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Nach nur vier Tagen verkaufte die kasachische Firma die Ware wieder

Konkret soll Dornau über seinen Gewerbebetrieb Landprojekt Dornau vier Landtechnikgüter, darunter einen Teleskop-Radlader des französischen Herstellers Manitou, für 17.300 Euro an einen kasachischen Maschinengroßhändler namens The Trust Service verkauft haben. Ein solches Geschäft wäre völlig legal.

Doch nur vier Tage später veräußerte der kasachische Händler, der nicht an EU-Sanktionen gebunden ist, die Ware schon wieder – und zwar an Zybulka-Bel, eine Gemüsefarm in Belarus, die Dornau gehört. Kaufpreis laut Vertrag: 18.300 Euro. In Unterlagen aus der Buchhaltung von Zybulka-Bel fand sich nach Recherchen der WELT AM SONNTAG jedoch nur ein Überweisungsbeleg über eine „Teilzahlung“ in Höhe von 4000 Euro.

Die Ermittler suchten den Angaben zufolge am Mittwoch nach Gegenständen, die für das Ermittlungsverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Räume des Landtages oder der Fraktionen seien nicht durchsucht worden, betonte die Staatsanwaltschaft.

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