Ein Künstler der Gruppe Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) bleibt nach einer Aktion mit falschen AfD-Briefen straffrei. Ein Berliner Amtsgericht sprach den 44-Jährigen vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei. In der Abwägung überwiege die Kunstfreiheit, hieß es im Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Künstler Philipp Ruch eine Geldstrafe von 7200 Euro gefordert.
Neun Mitglieder der AfD hatten laut Anklage im November 2023 einen Brief erhalten, der vermeintlich von der „Bundesgeschäftsstelle“ der AfD stammte. Die Empfänger seien über eine angebliche Sichtungskommission in Bezug auf ein etwaiges Verbotsverfahren informiert worden.
Man wolle „sämtliche Sachverhalte sammeln, die für ein Verbot missbraucht werden könnten“, hieß es in dem Schreiben. Als Dankeschön bei „relevanten Hinweisen“ sei unter anderem eine Teilnahme an einer Verlosung von Tankgutscheinen und drei Wochenendreisen in Aussicht gestellt worden.
Ruch sagte vor dem Amtsgericht Tiergarten, es sei in dem Brief darum gebeten worden, „alles zu liefern, was es an rechtsextremen Umtrieben gibt“. Allerdings sei ein Absatz zu einem „absurden Gewinnspiel“ eingefügt worden, „damit niemand das Schreiben für echt hält“. Es habe sich um eine Kunstaktion gehandelt. Die Unterschriften der Parteivorsitzenden unter dem Schreiben habe er wie bei früheren Aktionen aus dem Internet nachgedruckt.
Das sogenannte Zentrum für Politische Schönheit hat bereits mehrfach für Aufsehen gesorgt. So hatte es etwa eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals in der Nachbarschaft des Wohnhauses des AfD-Politikers Björn Höcke in Thüringen aufgestellt. Außerdem projizierte es Bilder des US-Milliardärs Elon Musk mit einer Geste, die dem Hitlergruß ähnelt, an die Fassade des Tesla-Werks in Brandenburg. In Berlin hängte die Gruppe ein riesiges Plakat mit CDU-Chef Friedrich Merz und AfD-Chefin Alice Weidel in inniger Umarmung auf.
Die Staatsanwaltschaft sah in den gefälschten Briefen einen Versuch, die Partei und ihre Mitglieder „gezielt bloßzustellen“. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro wurde beantragt. Zwar ging auch das Gericht vom Tatbestand der Urkundenfälschung aus. Das Ganze sei aber als eine Kunstaktion erkennbar gewesen, so die Vorsitzende Richterin. Das Verhalten des Angeklagten sei von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen. Ruch wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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