Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Bielefeld stehen im Verdacht, Geld angenommen und dafür Aufenthaltstitel vergeben zu haben. Gegen insgesamt vier Personen wird wegen Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft Bielefeld dem WDR bestätigte.

Zwei der Beschuldigten arbeiten demnach bei der Stadt Bielefeld, bei den anderen beiden handelt es sich um einen Dolmetscher und eine Person, die selbst zunächst einen Aufenthaltstitel erhalten haben und den Verdächtigen dann geholfen haben soll.

Die Beschuldigten sollen Geld für sogenannte Niederlassungserlaubnisse angenommen haben. Es geht um 15 Verdachtsfälle im Zeitraum von September 2023 bis April 2025. Hinzu kommt ein möglicher weiterer Fall im Oktober 2025. In einem Fall sollen 4000 Euro gezahlt worden sein. Wie die „Neue Westfälische“ berichtet, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass insgesamt mindestens 60.000 Euro für alle erteilten Genehmigungen gezahlt wurden.

Der Zeitung zufolge soll der Dolmetscher Schmiergeld für die schnellere Vergabe von Terminen angenommen haben. Kunden der Behörde sollen je nach Anliegen teilweise Monate auf einen Termin warten müssen. Der Dolmetscher steht im Verdacht, seine Beziehungen in der Behörde ausgenutzt und Geld für seine Dienste kassiert zu haben.

Schon im November und Dezember 2025 hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Durchsuchungen bei den Beschuldigten durchführen lassen. Diese fanden an Privatanschriften und Arbeitsstellen statt sowie nach WDR-Informationen auch in Büros der Ausländerbehörde der Stadt. Sichergestellt wurden Smartphones, Laptops und Unterlagen. Diese werden nun ausgewertet.

Die Stadt Bielefeld teilte auf WDR-Anfrage mit, sie kooperiere mit den zuständigen Ermittlungsbehörden. Die beschuldigten Mitarbeitenden arbeiten einem Sprecher zufolge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht im Dienst der Stadt.

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Dieser gilt für eine sogenannte Fachkraft. Antragsteller müssen verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis, die seit mindestens fünf Jahren gilt oder wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und ausreichend Sprachkenntnisse vorgelegt werden.

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