NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) spricht sich dafür aus, einen Femizid – also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – als neues Mordmerkmal einzuführen. „Wenn eine Frau sich trennen oder eine Tochter ihren Freund frei wählen will, und ein Mann meint, dass es ihm zusteht, ihr Leben eher zu beenden, als das zuzulassen: Daraus spricht eine solche Niedertracht, solch eine Schwere an Kriminalität, dass das gleichwertig ist mit anderen Mordmerkmalen wie Heimtücke oder Habgier“, sagte Limbach der „Rheinischen Post“.
Deshalb finde er es auch gerechtfertigt, solche Taten „mit der höchsten Strafe zu belegen, die wir vorsehen. Es gibt diese Überlegung auf Bundes- und Länderebene, und ich unterstütze sie“, erklärte er der Zeitung. Bei Femiziden machten sich die Täter „zum Herren über Leben und Tod und die Frau zum Objekt“.
Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt hatte im vergangenen August erstmals eine Studie zu Femiziden vorgelegt. Demnach ist fast jedes dritte (31,3 Prozent) versuchte oder vollendete Tötungsdelikt an Frauen in den Jahren 2014 bis 2023 als Femizid einzuordnen. Oft seien Femizide „das Ergebnis von langjähriger Gewalt, Kontrolle und tief verwurzelten Machtfantasien“, erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) damals.
Laut Bericht handelte es sich in 87 Prozent der Femizide um Beziehungstaten – in den meisten Fällen wurden die Taten durch aktuelle oder ehemalige Partner begangen. Viele Täter zeigten ein stark patriarchales Frauenbild, das mit Kontrolle, Besitzdenken und Eifersucht einherging, hieß es. Auslöser der Tat sei mehrheitlich eine angekündigte oder bereits vollzogene Trennung oder Scheidung gewesen.
Limbach will Schwarzfahren nicht länger bestrafen
Zudem will Limbach Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht länger bestrafen, ein Vorhaben, das Grüne und Linke immer wieder fordern. „Eine Gesetzesänderung ist längst überfällig“, sagte Limbach der „Rheinischen Post“ und richtete eine entsprechende Forderung an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hatte bereits 2022 den Bund gebeten, einen Gesetzesvorschlag zur Aufhebung der Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrschein vorzulegen. Dazu ist es bislang nicht gekommen.
„Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrschein gehört aus dem Gesetz gestrichen und die dazugehörige Ordnungswidrigkeit gleich mit“, sagte Limbach. „Statt Menschen für ein nicht gezahltes Bus- oder Zugticket ins Gefängnis zu stecken, sollten wir uns darauf konzentrieren, echte Kriminalität zu verfolgen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft hat.“ Diese kurzen Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die ihr Ticket nicht bezahlen könnten, habe ganze Generationen von Juristen beschäftigt, kritisierte der Minister. „Unsere wertvollen Ressourcen von Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten wir zukünftig besser nutzen.“
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