Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) weist Kritik gesetzlicher Krankenkassen zurück, sie habe nicht genug gegen Beitragserhöhungen getan. „Wenn die Kassen sagen, dass nur die anderen schuld seien, machen sie es sich zu einfach“, sagte die Ministerin der „Süddeutschen Zeitung“. „Jeder hat Verantwortung, auch die Kassen.“

Sie habe die Finanzlücke geschlossen, sagte Warken. Nun zeige sich im Wettbewerb der Krankenkassen, wie sie jeweils damit umgingen. „Ich habe als Gesundheitsministerin den kassenindividuellen Zusatzbeitrag nicht in der Hand. Wir können die Krankenkassenbeiträge nicht so passgenau steuern wie die Beiträge in den anderen Sozialversicherungen.“

Große Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK; 12,3 Millionen Versicherte) und die DAK-Gesundheit (5,4 Millionen Versicherte) gaben am Freitag bekannt, ihre Beiträge zum Jahreswechsel zu erhöhen. Die TK erhöht nun von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent, die DAK von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent.

Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für Entscheidungen der Kassen für 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent erhöht. Der Zusatzbeitrag ist ein Aufschlag auf den allgemeinen Beitrag von aktuell 14,6 Prozent, der zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Bundesregierung hatte mehrfach versprochen, die Beiträge stabil halten zu wollen.

Mit einem Sparpaket hatte Warken versucht, den Druck für erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 vermindern. Es sieht Einsparungen bei den Klinikvergütungen in Höhe von zwei Milliarden Euro vor. „Wir können diese Konflikte jetzt nicht mehr mit Geld lösen, denn das Geld ist längst nicht mehr da“, sagte Warken der „Süddeutschen Zeitung“.

Doch hieß es von den Krankenkassen hieß es mehrfach, das Sparpaket, das am Freitag den Bundesrat passiert hatte, sei zu klein. 2024 haben die Kassen laut Schätzungen ein Defizit von 6,2 Milliarden Euro eingefahren. Die Krankenkassen hatten deshalb zum Jahresanfang ihre Beitragssätze so kräftig anheben müssen wie seit mindestens 50 Jahren nicht mehr.

Bürgergeldempfänger belasten Gesetzliche Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband hatte im September eine Klage gegen den Bund eingereicht, weil er die Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern nicht finanziere. Die Finanzierungslücke summiert sich laut Verband auf etwa zehn Milliarden Euro im Jahr. Fast die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind Ausländer. Mehrere Krankenkassen, darunter auch die DAK, folgten mit eigenen Klagen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen derzeit für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug einen pauschalen Beitrag von 133,17 Euro im Monat; der Betrag wird in der Regel jährlich angepasst. Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Gutachten hatte für das Jahr 2022 ergeben, dass die damalige Pauschale fast dreimal so hoch hätte sein müssen, um die Ausgaben für die Versorgung der Bürgergeldempfänger zu decken.

Das Problem hatte Warken im November in der WELT AM SONNTAG schon eingeräumt. „Es gibt eine erhebliche Deckungslücke, die von allen anderen Versicherten getragen wird“, sagte Warken. „Das ist auf Dauer ungerecht. Deshalb wäre der gesetzlichen Krankenversicherung sehr geholfen, wenn der Staat für Bürgergeldbeziehende höhere Beiträge zahlt.“

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