Brandenburg hat als letztes Land dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Das Vorhaben ging aber nur mithilfe der Opposition durch den Landtag – die SPD/BSW-Koalition hatte keine eigene Mehrheit.

Damit ist der Weg frei für die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum 1. Dezember. Das Parlament votierte mehrheitlich dafür und auch für mehr Jugendmedienschutz. Alle anderen Länderparlamente hatten den Reformstaatsvertrag zuvor bereits passieren lassen.

Die Brandenburger SPD/BSW-Koalition von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) – die einzige bundesweit – hatte bei der Abstimmung im Landtag keine eigene Mehrheit, weil die BSW-Fraktion wie angekündigt mehrheitlich mit Nein stimmte. Die oppositionelle CDU sicherte jedoch die Zustimmung zur Reform. Dafür stimmten 45 Abgeordnete, dagegen 39.

Mit Ja votierten SPD und CDU sowie BSW-Finanzminister Robert Crumbach. Zehn der 14 BSW-Abgeordneten – darunter überraschend der aus dem BSW ausgetretene Abgeordnete Reinhard Simon – sowie die AfD votierten mit Nein. Drei BSW-Abgeordnete waren bewusst nicht im Saal, ein AfD-Abgeordneter war krank.

BSW sorgt für Koalitionskrise in Brandenburg

Die Reform hatte eine Krise der SPD/BSW-Koalition ausgelöst. Vier BSW-Abgeordnete waren aus der Partei ausgetreten und hatten dies unter anderem mit „autoritären Tendenzen“ begründet. Bei den Abstimmungen über die Staatsverträge verließen drei von ihnen aber den Saal, um den Mehrheitsbeschluss gegen die Staatsverträge nicht zu gefährden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel verteidigte das mehrheitliche Nein. Die Reform sei zu zögerlich, was „die Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht lösen“ werde. Die AfD klatschte an mehreren Stellen seiner Rede. Die drei BSW-Minister hatten im Kabinett zugestimmt, der BSW-Bundesvorstand lehnt die Staatsverträge ab.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann warf dem BSW vor: „Ihnen geht es hier ausschließlich um Klamauk.“ Er sei auch für weitere Reformen, aber die Staatsverträge gingen „zwei Schritte in die richtige Richtung“.

Die vier BSW-Abgeordneten wollen nach eigenen Angaben in der Fraktion bleiben und an der Koalition festhalten. Regierungschef Woidke sah zuletzt eine stabile Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit. Auch BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hält bisher nach eigener Aussage an der Koalition fest.

Was sich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ändern soll

Die Reform legt fest, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten. Die Länder wollen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender stärker digital aufstellen und schlanker werden, um die Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Kosten zu sparen.

Es soll weniger Radio- und Fernsehprogramme geben, die Zusammenarbeit der Sender soll verbessert und Doppelstrukturen sollen abgebaut werden. Welche Programme entfallen, entscheiden die Sender – sie sollen aber weiter über Information, Kultur, Bildung und Regionales berichten. Ein neuer Medienrat soll mit einem „Blick von außen“ die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen.

In Sachsen fiel die Entscheidung über den Reformstaatsvertrag im Oktober knapp aus: Der Landtag stimmte nur mit hauchdünner Mehrheit zu. Das BSW war in Sachsen dagegen. Im Thüringer Landtag stimmte es dafür.

Der ebenfalls beschlossene Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz sieht etwa eine Alterskontrolle zum Schutz von Kindern für Computer und Handys vor.

Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?

Der Reformstaatsvertrag betrifft den Rundfunkbeitrag nicht direkt. Die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags ist gescheitert. Demnach sollte der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat bis 2027 stabil bleiben, anschließend sollte nicht mehr zwingend die Zustimmung aller 16 Länder für eine Anpassung der Beitragshöhe erforderlich sein. Diese Novelle kam aber bisher nicht einmal in allen Bundesländern ins parlamentarische Verfahren: Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sie nicht unterzeichnet, daher wird sie durch Zeitablauf bis Ende November ebenfalls gegenstandslos.

Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten einer Erhöhung aber erst zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. ARD und ZDF haben deswegen das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird.

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