Laut Schengen-Kodex dürfen Grenzkontrollen eigentlich nur im Fall "außergewöhnlicher Umstände" und vorübergehend durchgeführt werden. Vielerorts sind sie jedoch zum Dauerzustand geworden. Luxemburg will dem ein Ende setzen. Das deutsche Vorgehen wird für unrechtmäßig gehalten.

Luxemburg hat eine "Exit-Strategie" für die anhaltenden Kontrollen an mehreren Innengrenzen des Schengenraums gefordert. "Es kann nicht sein, dass temporäre Kontrollen an den Binnengrenzen zu einem leider festen Bestandteil von Europa werden", sagte der luxemburgische Innenminister Léon Gloden beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg. "Das ist nicht das, wofür Schengen steht", betonte Gloden.

Deutschland kontrolliert seit Mai verstärkt seine Grenzen - auch zu Luxemburg. Andere EU-Länder haben vor dem Hintergrund der Migrationsdebatte ebenfalls Kontrollen an ihren Grenzen zu anderen Ländern des Schengenraums eingeführt oder verschärft. Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 durchgehend mit wechselnder Intensität Kontrollen an seinen Grenzen im eigentlich kontrollfreien Schengenraum vor.

Nach Angaben der EU-Kommission wichen die Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 470 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall "außergewöhnlicher Umstände" wieder an den Grenzen kontrollieren - und zwar "vorübergehend" und als "letztes Mittel".

Kommission will Grenzkontrollen prüfen

Die Kommission arbeitet derzeit an einem Bericht, der die Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen einzelner Mitgliedsländer prüfen soll. Es wird erwartet, dass dieser Bericht noch im Oktober an die EU-Länder übergeben wird.

"Die Kommission muss jetzt ihre Verantwortung übernehmen und das Gutachten an uns schicken, in dem hoffentlich steht, dass die Kriterien, die Deutschland anwendet, nicht rechtmäßig sind", sagte Golden dazu. Er sei dazu im "ständigen Kontakt" mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Die Innenminister diskutieren in Luxemburg unter anderem über die Abschiebung von Straftätern und Menschen ohne Aufenthaltsrecht nach Afghanistan und Syrien. Auch die gegenseitige Anerkennung von Asylbescheiden ist Thema bei dem Treffen.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke