Für einen verurteilten IS-Kämpfer spricht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2018 zunächst ein Abschiebungsverbot aus. Dem Mann drohe in seinem Heimatland Folter, heißt es damals. Neue Umstände machen die Abschiebung jetzt doch möglich.
Ein in Deutschland als IS-Unterstützer verurteilter Mann aus Tadschikistan darf mit sofortiger Wirkung in sein Heimatland abgeschoben werden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies laut Mitteilung den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein vorangegangenes Asylurteil des Verwaltungsgerichts Münster ab. Das Verfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.
Der Mann hatte sich 2015 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und war in Syrien und im Irak unterwegs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. Es folgte ein Hin und Her: 2018 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter fest. 2024 widerrief das Amt diesen Bescheid. Zuvor hatte das zentralasiatische Land zugesichert, dass dem Mann keine Folter oder ähnliche grausame Strafen drohen würden.
Dramatische Szene in Polizeiwache
Gegen diese Entscheidung zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht. Mit Asylanträgen war er mehrmals in Deutschland gescheitert. Die gegen die Aufhebung des Verbots gerichtete Klage des Manns wies das Verwaltungsgericht Münster im August ab. Es sah nach einer Prüfung "keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Gefahr von Folter oder Misshandlung". Dies garantiere unter anderem eine sogenannte Verbalnote des tadschikischen Außenministeriums. Das OVG schloss sich dieser Einschätzung an. Das Verwaltungsgericht sei zu Recht von "veränderten Umständen" ausgegangen, die eine neue Bewertung des Folterrisikos erlaubten, hieß es.
Nach Verbüßen seiner Haftstrafe lebte der 39-jährige Tadschike mit seiner Familie im Kreis Warendorf im Münsterland. Nach Aufhebung des Abschiebeverbots hatte er sich in einer Polizeiwache in Oelde ein Cuttermesser an den Hals gehalten. Damit wollte er seine drohende Abschiebung verhindern.
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