Bisher verhindert die Justiz die Verlegung der Nationalgarde nach Portland. Doch jetzt erwägt der Präsident einen drastischen Schritt: den Einsatz des "Insurrection Acts". Damit könnte das Militär die Kontrolle über die zivile Strafverfolgung übernehmen.
US-Präsident Donald Trump hat die Lage in Portland im US-Bundesstaat Oregon als "Aufstand" bezeichnet. Das sei ein Weg, um den Widerstand gegen einen Einsatz der Nationalgarde zu umgehen, so Trump bei Newsmax. "Wenn man sich das in Portland anschaut, das geht bereits eine ganze Weile so, das ist ein Aufstand. Das ein richtiger Aufstand."
Damit begründete Trump die von ihm geplante Entsendung der Nationalgarde in die Stadt. Belege für seine Behauptung legte er nicht vor. Zuvor hatte Trump Journalisten in Washington erklärt, er erwäge die Anwendung eines Aufstandsgesetzes aus dem Jahr 1807 - dem "Insurrection Act". Er wäre bereit, das Gesetz einzusetzen, "falls Menschen getötet würden und Gerichte oder Gouverneure und Bürgermeister uns aufhalten würden", sagte der US-Präsident. Dieses würde es dem Militär erlauben, direkt Aufgaben der zivilen Strafverfolgung zu übernehmen.
Eine Bundesrichterin im US-Bundesstaat Oregon hatte am Sonntag die von Trump angeordnete Verlegung von 200 kalifornischen Nationalgardisten nach Portland bereits zum zweiten Mal vorerst blockiert. Die von Trump in seiner ersten Amtszeit ernannte Richterin Karin Immergut hatte die einstweiligen Verfügungen gegen die Verlegung der Nationalgardisten damit begründet, dass Trumps Entscheidung "schlichtweg jeder sachlichen Grundlage" entbehre. Es gebe keine Beweise dafür, dass die jüngsten Proteste in Portland das Ausmaß eines Aufstands oder einer Rebellion erreichten.
Die Annahme der Regierungsargumente würde bedeuten, dass der Präsident "praktisch überall und jederzeit Militär entsenden" könne, warnte Immergut. Dies riskiere eine Verwischung der Grenze zwischen ziviler und militärischer Bundesgewalt "zum Schaden dieser Nation". Beide Verfügungen gelten zunächst bis zum 18. Oktober. Die Trump-Regierung kündigte an, Berufung einzulegen.
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