Zahlreiche Landesverbände der AfD werden vom jeweiligen Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt - auch in Hessen. Die Partei geht dagegen vor, unterliegt aber vor Gericht. Ermittler können nun umfassend beobachten. Es sei denn, die Partei fechtet die Entscheidung erneut an.

Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe.

Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich "gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch 'Fremde' richteten".

Nächster Schritt Verfassungsbeschwerde?

Einiges spreche dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik von Grund auf erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen wolle. Die Beschwerde der Partei gegen die Wiesbadener Entscheidung wurde zurückgewiesen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Möglich ist aber etwa eine Verfassungsbeschwerde. Der hessische CDU-Innenminister Roman Poseck hatte vor rund drei Wochen das lange Verfahren um die AfD-Einstufung kritisiert.

Auf Bundesebene hatte der Verfassungsschutz die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei reichte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

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