In der Bürgergeld-Debatte gibt es eine neue Verordnung für 2026. Diese bringt für die Empfänger von der Sozialhilfe aber keine Veränderung. Eine Ausnahme gilt für Asylbewerber.
Die über fünf Millionen Bezieher von Bürgergeld müssen sich im kommenden Jahr erneut auf eine Nullrunde einstellen. Wie aus einer vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Verordnung hervorgeht, bleiben die sogenannten Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt 2026 unverändert. Für einen alleinstehenden Erwachsenen gibt es weiterhin 563 Euro im Monat. Die Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Grund für die Nullrunde ist der gesetzliche Berechnungsmechanismus, mit dem die Regelsätze fortgeschrieben werden. Dabei fließen Preise und Löhne ein. Danach müsste das Bürgergeld eigentlich auf 557 Euro im Monat verringert werden, weil die Inflation überschätzt wurde. Eine gesetzliche Schutzklausel verhindert aber eine Kürzung. Die Regelung betrifft auch die Sozialhilfe. Es ist bereits das zweite Jahr in Folge ohne eine Erhöhung.
Eine Ausnahme gibt es für die Grundleistungen für Asylbewerber in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts. Für sie gilt die Schutzklausel nicht. Ihre Bezüge waren daher 2025 gesunken und steigen nun wieder, was für Länder und Kommunen zu Mehrausgaben von 51,2 Millionen Euro führt.
Die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt im Bürgergeld waren in den Jahren 2023 und 2024 stark gestiegen, um jeweils 53 Euro und 61 Euro. Ausschlaggebend dafür war die hohe Inflation, die zeitnäher bei der Berechnung berücksichtigt wurde.
Im Nachhinein wurde deutlich, dass die Erhöhung zu hoch ausfiel, weil die Entwicklung der Inflation überschätzt wurde. Die neue Bundesregierung wird das Anpassungsverfahren auf der Grundlage der dann vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und dem sich daraus ergebenden Bedarf der Bürgergeldbezieher ändern.
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