Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener. Das geht aus einem Verordnungsentwurf ihres Ministeriums hervor, der dem Nachrichtenmagazin „Politico“ vorliegt und nun in der Bundesregierung abgestimmt wird. Laut Entwurf soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro steigen.

In diesem Jahr liegt der Wert noch bei 8050 Euro. Das heißt, dass Topverdiener demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen haben. Sie erwerben aber auch entsprechend höhere Ansprüche. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls Veränderungen geplant. Hier beträgt die Beitragsbemessungsgrenze aktuell 5512,50 Euro. Laut Verordnung aus dem Arbeitsministerium soll sie 2026 bei 5812,50 Euro liegen.

Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze soll für 2026 auf 6450 Euro festgelegt werden, in diesem Jahr sind es 6150 Euro.

Die Werte werden stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres angepasst. Es bestehe „kein normatives Ermessen“, heißt es in der Verordnung des Arbeitsministeriums. 2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut Entwurf um 5,16 Prozent gestiegen.

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