Eigentlich soll Rechtsextremist Liebich seit Freitag im Gefängnis sitzen. Der Verurteilte taucht jedoch nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis auf. Die Staatsanwaltschaft ist nicht überrascht.

Die Staatsanwaltschaft in Halle hat Hinweise darauf gehabt, dass der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich, der sich zur Frau erklärt hat und jetzt Svenja heißt, seine Haftstrafe nicht antreten wird. "Wir haben erkannt, dass es zweifelhaft ist, dass Liebich sich stellen wird", sagt Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Deshalb seien schon vor Ende der Frist zum Haftantritt "operative Maßnahmen" eingeleitet worden - jedoch ohne Erfolg.

Liebich ist nach Angaben der Polizei weiter flüchtig. Welche Maßnahmen konkret ergriffen wurden, sagte die Staatsanwaltschaft nicht.

Fahndung läuft

Liebich hätte seine Haftstrafe am Freitagabend bis spätestens 18 Uhr in Chemnitz in Sachsen antreten sollen - in einem Frauengefängnis. Laut Staatsanwaltschaft wurde aufgrund von Zweifeln bereits zuvor ein sogenannter bedingter Vollstreckungshaftbefehl erlassen: Dieser erlaubt es, schon vor Ladungsende "aufklärend tätig zu werden".

Die Polizei fahndet nach dem Rechtsextremisten und sammelt Hinweise auf Liebichs Aufenthaltsort. "Wir schauen uns beispielsweise die Social-Media-Kanäle an", heißt es von der Polizeiinspektion in Halle. Nachdem der auf dem Bundesgebiet geltende Haftbefehl erlassen wurde, wurde zudem bei allen von Liebich bekannten Adressen überprüft. Sollten Bürgerinnen und Bürger den Rechtsextremisten entdecken, können sie sich an jede Polizeistelle wenden.

Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Liebich wurde im Juli 2023 als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass der Rechtsextremist seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern ließ, um seine Haftstrafe in einem Frauengefängnis zu verbüßen.

Der Fall hat die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen: "Der Fall Liebich zeigt, wie simpel das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht werden kann, um Öffentlichkeit, Justiz und Politik auf der Nase rumzutanzen."

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke