Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Aufnahmeprogramme für Afghanistan "soweit wie möglich" zu beenden. Dagegen klagen viele der betroffenen früheren "Ortskräfte" erfolgreich. Nun können sechs Familien aus Pakistan nach Deutschland reisen.

Am Montag sollen sechs afghanische Familien aus dem Bundesaufnahmeprogramm nach monatelangem Warten in Pakistan nach Deutschland einreisen. Die 47 Afghaninnen und Afghanen sollen nach Informationen der ARD von Islamabad über Istanbul nach Hannover eingeflogen werden. Sie sollen dann zunächst ins Grenzdurchgangslager Friedland gebracht und von dort weiter verteilt werden. Den Informationen zufolge haben alle eine Aufnahmezusage und hatten vor deutschen Gerichten geklagt.

Knapp 2300 Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusagen für Deutschland sitzen seit Monaten in Pakistan fest, da der Prozess für Sicherheitsüberprüfung und Visaerteilung durch deutsche Behörden nicht vorankommt. Nach dem Regierungswechsel in Deutschland war dieser von der schwarz-roten Regierung zunächst komplett ausgesetzt worden. In den vergangenen Wochen hatte Pakistan daraufhin 211 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan ausgewiesen, was erhebliche Sorgen um deren Schicksal auslöste.

Aufnahmezusagen erhielten Menschen, die während des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan als sogenannte "Ortskräfte" für die Bundeswehr oder andere deutsche Institutionen und Organisationen gearbeitet hatten. Hinzu kommen weitere Menschen, die aufgrund ihres persönlichen Engagements gegen das radikalislamische Taliban-Regime dort als besonders gefährdet gelten.

Rechtliches Tauziehen

Die radikalislamischen Taliban hatten im August 2021 die Macht in dem Land übernommen. Seither gibt es dort schwere Menschenrechtsverletzungen, von denen insbesondere Frauen betroffen sind. Gleichwohl hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Aufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden.

Mehrere Verwaltungsgerichte hatten in den vergangenen Wochen entschieden, dass die Bundesregierung rechtlich verpflichtet ist, die erteilten Aufnahmezusagen umzusetzen. In Einzelfällen drohten die Richter sogar Zwangsgelder an, sollte das Auswärtige Amt die Visa nicht bis Anfang September erteilen. In einigen Fällen hatte das Auswärtige Amt zunächst beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt, diese dann aber teilweise zurückgezogen.

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