Dem Kampf gegen die Drogenschwemme widmet der US-Präsident viel Aufmerksamkeit. Jetzt soll offenbar auch das Militär gegen die Kartelle helfen. Trump schickt seine Marine einem Bericht zufolge auf eine erste entsprechende Mission.

Die USA haben offenbar Luft- und Seestreitkräfte zur Bekämpfung lateinamerikanischer Drogenkartelle in die südliche Karibik entsandt. Wie drei mit der Entscheidung vertraute Personen erklärten, handelt es sich bei den Militärkräften um mehrere P-8-Aufklärungsflugzeuge, mindestens ein Kriegsschiff und ein U-Boot.

"Dieser Einsatz zielt darauf ab, die Bedrohung der nationalen Sicherheit der USA durch speziell benannte Drogenterrororganisationen in der Region zu bekämpfen", sagte einer der Insider. Die Einheiten sollen über mehrere Monate in internationalen Gewässern und im internationalen Luftraum operieren.

Vor einer Woche berichtete die "New York Times" bereits, dass Trump das Pentagon angewiesen habe, militärische Mittel gegen Kartelle einzusetzen. Der südliche US-Nachbar Mexiko wehrte sich lautstark gegen eine solchen Schritt. "Mexiko würde den Einsatz von US-Militärkräften auf unserem Territorium nicht akzeptieren", erklärte das mexikanische Außenministerium.

Drogenkartelle landen auf Terrorliste

Im Februar hatte das US-Außenministerium mehr als ein halbes Dutzend lateinamerikanische Drogenkartelle auf seine Liste "terroristischer" Organisationen gesetzt, darunter die mexikanische Bande Cártel de Sinaloa und die in Venezuela gegründete kriminelle Organisation Tren de Aragua.

Damit wurde ein Dekret umgesetzt, das Trump am Tag seines Amtsantritts am 20. Januar unterzeichnet hatte. Die Kartelle wurden darin als "Bedrohung für die nationale Sicherheit" der USA von einem Ausmaß bezeichnet, das über die Gefahren durch die "traditionelle organisierte Kriminalität" hinausgehe. Die USA werde für die "totale Auslöschung dieser Gruppen" sorgen.

Die Aufnahme einer Organisation in die Terrorliste des US-Außenministeriums bedeutet, dass die Vereinigten Staaten massive wirtschaftliche Sanktionen gegen diese Gruppierungen sowie mit ihr verbundene Einzelpersonen und Einrichtungen verhängen können.

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