Joachim Paul macht seine Ankündigung wahr. Per Eilantrag klagt der AfD-Kandidat gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Der Wahlausschuss muss nun Stellung beziehen.
Nach dem Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein hat dieser wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt. Es sei ein entsprechender Eilantrag eingegangen, teilte das zuständige Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit.
Das vorläufige Rechtsschutzgesuch des AfD-Politikers sei nun dem Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen zur Stellungnahme vorgelegt worden. Frühestens nach dieser Stellungnahme sei mit einer Entscheidung zu rechnen.
Die Oberbürgermeisterwahl ist am 21. September, gut 120.000 Menschen sind dort wahlberechtigt. Der Wahlausschuss hatte Paul wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue nicht zugelassen. Der 55-Jährige, der für die AfD im Landtag sitzt und Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst in Rheinland-Pfalz ist, weist diesen Vorwurf zurück.
2019 war Paul von den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen als Vorsitzender des Medienausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags abgewählt worden. Es habe "Hinweise über die Verbindung des Abgeordneten Joachim Paul zu rechtsextremem Gedankengut" gegeben. Im gleichen Jahr war der Vorwurf laut geworden, er habe in der Vergangenheit einen Beitrag für eine NPD-nahe Zeitschrift verfasst, was er bestreitet. Dennoch zog er daraufhin seine Kandidatur als AfD-Landesvorsitzender zurück.
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