Die Zahl afghanischer Frauen, die in Deutschland Asyl beantragen, ist sprunghaft gestiegen, berichtet der „Spiegel“. Das geht aus aktuellen Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor.
Demnach haben im Juli 3104 Afghaninnen einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viele wie im Vormonat. Im gesamten Jahr waren es bisher 9593 Anträge, darunter rund 4500 sogenannte Folgeanträge von Menschen, die schon länger hier leben. Laut Bamf hat sich die Lage von Frauen und Mädchen in Afghanistan seit Machtübernahme der Taliban „weiter verschlechtert“. Sie würden von den Islamisten „systematisch und institutionell unterdrückt“ und „umfassend aus dem öffentlichen Leben verdrängt“.
Ein Grund für den Anstieg der Anträge dürfte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2024 sein, wonach die Taliban grundsätzlich alle Frauen verfolgten. Dies führt laut Bamf zu einer „außerordentlich hohen Schutzwahrscheinlichkeit“. Hilfsorganisationen empfehlen seitdem Afghaninnen, die zuvor nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, sondern einen niedrigeren Status erhielten, Folgeanträge.
Im Juli deutlich niedrigere Asylzahlen als vor einem Jahr
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist im Juli insgesamt deutlich niedriger gewesen als noch vor einem Jahr. Das Bamf meldete am Donnerstag 13.659 Erst- und Zweitanträge auf Asyl für den Monat Juli und bestätigte damit bereits am Wochenende bekannt gewordene Zahlen. Im Juli 2024 hatte diese Zahl noch deutlich höher gelegen – bei 20.231.
Die Zahl der Asylanträge stieg zwar von 9405 im Juni innerhalb eines Monats deutlich an, dennoch setzte sich im Vergleich mit dem Vorjahr der Trend niedrigerer Werte fort. In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden 86.916 Asylanträge gestellt – davon 70.011 Erst- und 16.905 Zweitanträge. Im Vorjahr lag die Gesamtzahl in den ersten sieben Monaten noch bei 153.361.
Sprunghaft gestiegen ist im Juli 2025 allerdings die Zahl der Folgeanträge. Diesen gibt es, wenn jemand schon länger hier lebt und nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt. Davon gab es im Juli 5366 – das ist mehr als eine Verdopplung der 2545 aus dem Juni.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke