Asylbewerber, die untertauchen, sollen nach dem Willen von Brandenburgs Innenminister René Wilke automatisch ihren Asylanspruch verlieren. Der parteilose Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir müssen das sanktionieren.“ Wilke hält dazu einen Vorstoß Brandenburgs auf Bundesebene für denkbar.
„Es gibt eine Reihe von Menschen, die sich Maßnahmen im Asylverfahren entziehen wollen und untertauchen“, sagte der Innenminister. Vom 1. Januar bis 17. Juli 2025 wurden nach Ministeriumsangaben 855 Fahndungen nach untergetauchten Asylbewerbern ausgelöst. Dabei könne es sein, dass es zwei Fahndungsbescheide für dieselbe Person gebe, sagte eine Sprecherin zur Erläuterung.
Vergleichszahlen liegen jedoch nicht vor. Die Ministeriumssprecherin sagte zur Begründung, die Verantwortlichkeit für die Fahndungen sei im Mai 2024 von kommunalen Behörden auf die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburgs übergegangen.
Wilke will klare Konsequenzen – „Denn wie soll man das einem Bürger erklären?“
„Da können wir uns auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen, sondern müssen sagen: ‚Wenn du ständig versuchst, dich da zu entziehen, dann müssen wir dafür sorgen, dass wir deiner habhaft werden‘“, so Wilke weiter. „Menschen, die während ihres Asylverfahrens untertauchen, sollen dadurch automatisch einen Asylanspruch verwirken. Denn wie soll man einem Bürger erklären, dass da jemand ist, der hierherkommt und eine Prüfung seines Asylantrags möchte, sich dann aber dem Verfahren entzieht.“
Eine Möglichkeit sei, dass Brandenburg sich mit einer Initiative bei der Innenministerkonferenz oder im Bundesrat dafür einsetzen könnte, dass eine entsprechende Regelung auf Bundesebene zügig eingeführt werde, sagte der Minister. Zudem sollten Wiedereinreisen nach einem schon einmal abgelehnten Asylantrag künftig effektiver verhindert werden.
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