Der Inselstaat Vanuatu ist besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen. Er bittet beim Internationalen Gerichtshof um Stellungnahme zu den Pflichten von Staaten. Nun liegt ein 500-seitiges Gutachten vor. Es stärkt die Rechte der kleinen Inseln und nimmt Regierungen weltweit in die Pflicht.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat den Weg für mögliche Entschädigungszahlungen durch Staaten freigemacht, die sich nicht an Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels halten. Staaten, die ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkommen, begehen "eine völkerrechtswidrige Handlung", wie das oberste UN-Gericht in einem als historisch geltenden Gutachten zum Klimawandel erklärte. Unter bestimmten Bedingungen ergäben sich daraus "rechtliche Konsequenzen" wie Entschädigungszahlungen gegenüber geschädigten Staaten, sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa.
Der IGH stufte darüber hinaus die Folgen des Klimawandels als mögliche Bedrohung für grundlegende Menschenrechte ein. Die "negativen Auswirkungen des Klimawandels" könnten die Wahrnehmung bestimmter Menschenrechte "erheblich beeinträchtigen", sagte Iwasawa. Er verwies unter anderem auf das Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, nannte beispielhaft eine "saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt".
Das mit Spannung erwartete und 500 Seiten umfassende Gutachten soll insbesondere die Pflichten der Länder bei der Bekämpfung des Klimawandels und die möglichen Folgen einer Nichtbeachtung definieren. In diesem Zusammenhang verwies Iwasawa auf die Pflicht der Länder, "erhebliche Umweltschäden zu verhindern". Der Gerichtshof sei der Ansicht, dass diese Verpflichtung auch für das Klimasystem der Erde gelte, "das ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Umwelt ist und für gegenwärtige und zukünftige Generationen geschützt werden muss", sagte der Richter des höchsten UN-Gerichts.
Vom Klimawandel geschädigte Länder könnten nun laut IGH Anspruch auf Entschädigung haben. Was ihnen zusteht, könne nicht pauschal entschieden werden. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden, erklärte der Gerichtshof. Wiedergutmachungen könnten etwa darin bestehen, dass entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes behoben werden, sofern dies möglich ist. Das Gericht machte aber auch klar, dass sich entsprechende Verfahren sehr kompliziert gestalten könnten.
Betroffene wenden sich an Gerichte
Der besonders von den Folgen der Erderwärmung betroffene Inselstaat Vanuatu hatte den IGH zu einer Stellungnahme zu der Pflicht von Staaten aufgerufen, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Dahinter steht die Frage, ob große Treibhausgasverursacher rechtliche Konsequenzen ihres klimaschädlichen Vorgehens fürchten müssen und wenn ja, welche.
Auch andere kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer hatten das höchste UN-Gericht aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben. Für diese Staaten gehe es um das Überleben, machten Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten in dem bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH geltend.
Zwar sind die fortschreitende Klimakrise und ihre katastrophalen Auswirkungen bekannt, dennoch können Staaten sich oft nicht zu einem entschiedenen Gegensteuern durchringen. Aus Frustration darüber wenden sich immer mehr einzelne Betroffene, Organisationen oder auch ganze Staaten an Gerichte. Experten zufolge kann die Umsetzung von Entscheidungen zwar nicht juristisch erzwungen werden. Klima-Urteile haben demnach aber dennoch großes Gewicht.
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