Mithilfe eines umstrittenen Programms wertet die Polizei in Bayern große Datensätze aus - und das nicht nur von Verdächtigen. Ein Verein für Freiheitsrechte sieht grundrechtliche Verstöße. Nun wird das Tool erneut zum Thema in Karlsruhe.

Die in Bayern eingesetzte Polizei-Software der US-Firma Palantir soll bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilte mit, mit weiteren Beteiligten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Programms eingelegt zu haben. Die massenhafte Auswertung von Daten verletze unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und das Fernmeldegeheimnis, argumentieren die Beschwerdeführer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Anfang 2023 in einem Urteil Leitplanken für den Einsatz solcher Analyse-Programme gesetzt - damals nach Beschwerden gegen die gesetzlichen Regeln dafür in Hessen und Hamburg. Bayerns Polizei arbeitete zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Software - seit knapp einem Jahr aber schon.

Die GFF kritisierte, der Freistaat halte sich nun nicht an die vom Verfassungsgericht formulierten Regeln. Es fehle an wirksamen Kontrollen beim Einsatz, auch ein Schutz vor Fehlern der Software sei nicht gewährleistet.

Mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) können bayerische Ermittler Millionen Daten aus verschiedenen Quellen auswerten und verknüpfen, die teils in unterschiedlichen Formaten abgespeichert sind. Das Programm hat nur Zugriff auf Informationen, die Bayerns Polizei ohnehin schon gesammelt hat.

Auch Unbeteiligte im Visier der Software

Viele Menschen, von denen dort Daten erfasst sind, sind aber keine Verdächtigen - sondern Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen. "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten", kritisierte die Verfahrenskoordinatorin der GFF, die Juristin Franziska Görlitz.

Laut bayerischem Landeskriminalamt wird die Software nur bei Fällen schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt - und nur, um mögliche Straftaten zu verhindern. Beispiele sind Terroranschläge, organisierter Drogenhandel, bandenmäßiger Telefonbetrug, Sexualdelikte und Kinderpornografie.

Auch andere Bundesländer hatten sich zuletzt mit dem Einsatz des Programms beschäftigt. CDU und CSU hatten es auch auf Bundesebene gefordert, waren damit aber im Bundestag gescheitert - damals noch in der Opposition.

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