Im Drei-Säulenmodell der individuellen Altersvorsorge klafft bei vielen Beschäftigten eine gewaltige Lücke: Nur jede und jeder zweite Angestellte spart für eine Betriebsrente. Die Arbeitsministerin will die Zahl durch ein Gesetz deutlich erhöhen.

Durch gesetzliche Erleichterungen sollen deutlich mehr Beschäftigte als heute zu Betriebsrenten für eine bessere Alterssicherung kommen. Zuletzt hatten 18,1 Millionen Beschäftigte eine Betriebsrentenanwartschaft, wie es in einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas heißt. Durch das "Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz" sollen Betriebsrenten "weiter ausgebaut und gestärkt" werden, wie es in dem vorliegenden Entwurf heißt, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.

Die betriebliche Altersvorsorge sei zuletzt nicht mit der Beschäftigung in Deutschland mitgewachsen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Folge: Die Verbreitungsquote ging leicht auf 52 Prozent zurück. Nun sollen Hindernisse beseitigt und neue Anreize gesetzt werden. Gute Betriebsrenten sollen in möglichst vielen Unternehmen "selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge" werden. Große Lücken gebe es in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienenden.

Um dies zu ändern, plant die SPD-Politikerin Bas verschiedene Änderungen. So soll es kleineren Unternehmen erleichtert werden, Betriebsrenten anzubieten, etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Das bestehende Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, soll entsprechend weiterentwickelt werden.

Erleichtert werden sollen sogenannte Opting-Out-Systeme, bei denen man widersprechen muss, wenn ein Teil des Entgelts nicht automatisch für Betriebsrenten verwendet werden soll. "Mit diesen Maßnahmen verbunden ist eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung", heißt es in dem Entwurf.

Pensionskassen dürfen mehr ins Risiko

Beim Ansparen sollen Risiken und somit auch Renditen höher sein können. Vorschriften für Pensionskassen werden "flexibilisiert", wie es heißt. Auch die steuerliche Förderung der Betriebsrenten soll erhöht werden. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Bas: "Damit wollen wir besonders Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis weiter stärken, denn diese sind effektiv, kostengünstig und sicher."

Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag werde es ermöglicht, sich solchen Systemen anzuschließen, damit sie ihren Mitarbeitenden einfach und unbürokratisch eine Betriebsrente anbieten könnten, sagte die Politikerin. Auch Teilzeitkräfte sollten profitieren. Insgesamt solle die Betriebsrente "ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung" sein.

Die gesetzliche Rente steht wegen des Übertrittes vieler Babyboomer ins Rentenalter unter Druck. Zur Stabilisierung hatte Bas bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings haben auch die Vorgängerregierungen betont, dass die Alterssicherung auf drei Säulen beruhe, neben der gesetzlichen und der betrieblichen auch der privaten. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte Schwarz-Rot bereits in ihrem "Sofortprogramm" als vorrangig angekündigt. Am Dienstag schickte Bas - ebenso wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz - auch einen Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien.

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