Zwei israelische Touristen schwenken auf dem Tomorrowland-Festival die Fahne einer Brigade, die in Gaza an vorderster Front kämpft. Ein propalästinensischer Verein zeigt sie wegen Kriegsverbrechen an. Die belgische Polizei befragt die beiden, lässt sie dann wieder frei. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Die belgische Polizei hat zwei Israelis zu Vorwürfen von Kriegsverbrechen im Gazastreifen befragt. Die beiden mutmaßlichen Soldaten der israelischen Streitkräfte würden von zwei belgischen NGOs beschuldigt, "schwere Verstöße gegen das Völkerrecht im Gazastreifen" begangen zu haben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft in Brüssel. Die Verdächtigen seien nach ihrer Befragung durch die Polizei freigelassen worden, die Staatsanwaltschaft prüfe jedoch die Vorwürfe.
Angezeigt wurden die beiden Männer von der in Belgien ansässigen propalästinensischen Organisation Hind Rajab Foundation (HRF) sowie dem internationalen Juristennetzwerk Global Action Legal Network (GLAN), das auf Fälle von Menschenrechtsverletzungen spezialisiert ist.
Nach Angabe der Organisationen wurden die beiden Israelis auf dem Tomorrowland-Musikfestival identifiziert, wo sie am Freitag vor einer Bühne eine Flagge der Givati-Brigade schwenkten. Diese Einheit der israelischen Streitkräfte kämpfe im Gaza-Krieg an vorderster Front, so die NGO. Die Givati-Brigade stehe zudem im Verdacht, "wahllose Angriffe auf zivile Gebiete, Wohnhäuser und Krankenhäuser" verübt zu haben, sowie für "willkürliche Verhaftungen und die Zwangsumsiedlung von Zivilisten" verantwortlich zu sein, erklärte HRF. Die belgische NGO beschuldigte die beiden Männer außerdem, "direkt an einigen der abscheulichsten Verbrechen während der israelischen Militärkampagne" beteiligt gewesen zu sein.
Belgische Justiz setzt auf universelle Zuständigkeit
Auch wenn die Verdächtigen keine Belgier sind und die mutmaßlichen Taten im Ausland begangen wurden, könnte die belgische Justiz nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft eine universelle Zuständigkeit ihrer Gerichte geltend machen: Ein Artikel des belgischen Strafgesetzbuchs weise den belgischen Gerichten "eine extraterritoriale Zuständigkeit für Straftaten zu, die außerhalb unseres Hoheitsgebiets begangen wurden, wenn vertragliche Regeln des Völkerrechts verletzt werden".
In diesem Fall könnten die Genfer Konventionen über Kriegsverbrechen von 1949 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter von 1984 zum Tragen kommen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.
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