Die Mitgliedschaft in extremistischen Organisation und eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind eigentlich nicht miteinander vereinbar. Aber wie verhält es sich mit einer AfD-Mitgliedschaft? Einen pauschalen Ausschluss lehnen die Länder ab. Ein Bundesland sieht darin gar keinen Hinderungsgrund.
Die Bundesländer setzen mit Blick auf eine AfD-Mitgliedschaft von Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter auf Einzelfallprüfungen. Ein genereller Beschäftigungsausschluss nur aufgrund der Parteimitgliedschaft steht nicht auf der Tagesordnung, wie Rückmeldungen und Äußerungen aus den Ländern in den vergangenen Tagen ergaben. Teilweise könnte es aber strengere Überprüfungen geben.
Rheinland-Pfalz hatte in der vergangene Woche angekündigt, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verschließen, und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Inzwischen versichert die Regierung in Mainz, es gehe nicht um eine pauschale Zugangssperre. Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbern könnten auch künftig im Einzelfall ausgeräumt werden.
Schleswig-Holstein kündigte im Zuge der Diskussion die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst an. Brandenburg macht das bei Beamten bereits seit dem vergangenen Jahr. Niedersachsen erwägt, im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen einzuführen. Das Innenministerium in Sachsen stellte klar, dass eine AfD-Mitgliedschaft weiterhin kein Hinderungsgrund für einen Job im Staatsdienst ist.
Bayern mit verschärftem Vorgehen
Bayern hatte bereits Ende Juni sein Vorgehen verschärft: Die bayerische AfD wurde auf eine vom Innenministerium geführte Liste der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen aufgenommen. Damit habe man ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Eine bloße Mitgliedschaft führe jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. "Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden."
Der Bremer Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Ulrich Mäurer, verwies bereits kurz nach den Meldungen aus Rheinland-Pfalz auf eine Verabredung zwischen Bund und Ländern für ein gemeinsames Vorgehen bei dem Thema. Demnach wurde bei der letzten IMK vor wenigen Wochen die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vereinbart, die sich damit befassen soll, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen werden soll.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte nach der IMK gesagt, die Arbeitsgruppe werde eingerichtet, für den Fall, dass die vom Verfassungsschutz vorgenommene, aber zunächst wieder auf Eis gelegte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werde. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist eine entsprechende Klage der AfD gegen die Einstufung anhängig.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke