Die Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiger Knotenpunkt des US-Militärs. Zwei Männer aus dem Jemen, die Angehörige bei US-Drohnenangriffen verloren haben, fordern vor dem Verfassungsgericht Maßnahmen von Deutschland gegen die Vereinigten Staaten - ohne Erfolg.

Die Bundesrepublik Deutschland verletzt nicht das Völkerrecht, wenn sie Drohneneinsätze der USA, die über den rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein mit gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Mit Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde von zwei Jemeniten ab.

Deutschland kann laut dem Urteil aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben. Es müsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Zweitens müsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen. Damit geht das Urteil über die bisherige Rechtsprechung hinaus, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte.

Mit Blick auf US-Drohneneinsätze, die technisch über die Air Base Ramstein in der Pfalz gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfüllt an. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung von militärischen Zielen und Zivilisten anwenden.

Beschwerde kommt aus dem Jemen

Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Sie lebten in ständiger Angst, weil es immer wieder zu zivilen Opfern komme. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren. Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis in Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.

Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände im pfälzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die militärische Bündnisfähigkeit Deutschlands gefährdet sei, wenn sie Einsätze ausländischer Streitkräfte in Drittstaaten nach deutschem Verständnis des Völkerrechts kontrollieren müssten, nur weil diese einen Stützpunkt in Deutschland nutzten.

Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht direkt von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weiter gefunkt.

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