Die Politikertochter Andrea Tandler gehört zu den großen Gewinnerinnen der Corona-Krise. Dank ihrer Kontakte zur CSU vermittelt sie lukrative Aufträge für Masken. Dafür kassieren sie und ein Geschäftspartner eine Menge Geld. Mit deren Versteuerung nehmen sie es indes weniger genau. Der BGH bessert beim Urteil nun aber nach.

Die Politikertochter Andrea Tandler muss wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre ins Gefängnis - allerdings kürzer als vom Landgericht München I entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ihre Verurteilung und die ihres Partners Darius N. wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu jeweils drei Jahren Haft. Das Verfahren wegen weiterer Vorwürfe wurde dagegen auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt.

In der Maskenaffäre hatten Unternehmer im Zusammenspiel mit ihnen bekannten Politikern zu Beginn der Coronapandemie hohe Millionengewinne durch den Verkauf von Schutzmasken erzielen können. Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und bayerischen Finanz, Wirtschafts- und Innenministerministers Gerold Tandler, gehörte zu den großen finanziellen Gewinnern der Coronakrise in Deutschland.

Wie das Landgericht München I im Dezember 2023 feststellte, erzielte sie mit einem Einzelunternehmen und einer Firma mit N. zusammen Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro. Dabei habe sie sich ihre guten Kontakte zu ranghohen CSU-Politikern zunutze gemacht. Das war aber legal, verurteilt wurde sie nur wegen Steuerhinterziehung.

Die Angeklagten hatten dem Urteil zufolge für den Sitz ihrer Firma den Münchner Vorort Grünwald gewählt, um von der dort im Vergleich zu München deutlich geringeren Gewerbesteuer zu profitieren. Tatsächlich arbeiteten die beiden aber nicht in Grünwald. So wurden deutlich niedrigere Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt.

Es entstand ein Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro, den die Angeklagten später beglichen. Dafür verhängte das Landgericht drei Jahre Haft als Einzelstrafen. Der BGH überprüfte das und bestätigte die Verurteilung nun. Daneben war es in München war es auch um den Vorwurf der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen gegangen. Tandler und N. wurden deshalb ebenfalls schuldig gesprochen,. Als Gesamtstrafen für beide Delikte verhängte das Landgericht vier Jahre und fünf Monate beziehungsweise drei Jahre und neun Monate Haft. In Bezug auf diesen zweiten Vorwurf stellte der BGH das Verfahren nun jedoch ein.

Die bisherigen Feststellungen trügen eine Verurteilung nicht, erklärte er. Eine neue Verhandlung würde einen beträchtlichen Aufwand bedeuten. Die dann möglicherweise noch zu erwartende Strafe falle mit Blick auf die nun rechtskräftigen Haftstrafen nicht besonders ins Gewicht. Damit reduzierte sich die Gesamtstrafe für beide auf eine je dreijährige Freiheitsstrafe, wie ein BGH-Sprecher sagte.

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