Die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet. Das berichtet unter anderem der „Spiegel“. Ziel des Gesetzes ist die „unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge“, etwa beim Wohnen und der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme.
Die Fraktionsvorstände von CDU und SPD hatten sich Ende Juni auf Eckpunkte für das Gesetz geeinigt. Der Entwurf ist eine Reaktion auf den erfolgreichen Volksentscheid von 2021 zur Enteignung großer Wohnungskonzerne und fußt auf Artikel 15 des Grundgesetzes.
Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Volksentscheid hatte breite Mehrheit
Bei dem Volksentscheid hatten gut 59 Prozent der teilnehmenden Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. „Die Vergesellschaftung ermöglicht den Bundesländern eine soziale Marktregulierung, auch ohne Enteignung“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. Berlin könne etwa die Gewinnmaximierung oder marktorientiertes Verhalten beschränken.
„So könnte das Land allen Vermietern für fünf Jahre einen Preisdeckel vorschreiben“, sagte Saleh. „Das Rahmengesetz bietet dafür eine Grundlage, sodass wir keine Öffnungsklausel des Bundes mehr benötigen.“
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kritisierte, der Entwurf sei rechtlich nicht haltbar. „Der Vorschlag von SPD und CDU ist ein verfassungsrechtlicher Amoklauf. Wer so leichtfertig mit Art. 15 des Grundgesetzes hantiert, will offenkundig nicht die Mieten senken, sondern verfolgt nur das Ziel eines provozierten Scheiterns vor den Verfassungsgerichten“, so ein Sprecher der Initiative.
„Ein Mietendeckel ist keine Vergesellschaftung, das ist einhellige Auffassung in der Wissenschaft und auch durch die Expertenkommission des Senats bestätigt. Daher kann ein Mietendeckelgesetz auch nicht auf Art. 15 GG gestützt werden.“
Außerdem gebe es auch für diesen Vorstoß keine Landeskompetenz – mit diesem Argument hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 in einem Urteil schon das damalige Berliner Mietendeckelgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Die CDU betonte, Ziel des Berliner Gesetzes sei es nicht, Wohnkonzerne zu enteignen. „Es geht darum, wie das Land eingreifen kann, wenn Fehlentwicklungen des Marktes den Bürgerinteressen schaden“, so CDU-Fraktionschef Dirk Stettner. Auch mit Blick auf die Deckelung der Mieten ist er skeptisch: „Das neue Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, es ist nicht für einen Mietendeckel gedacht“, sagte er. „Den wird es mit der CDU nicht geben.“
Wohnungsmangel in Berlin bleibt ein Problem
Beide Parteien hatten sich allerdings schon im Koalitionsvertrag 2023 auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt – Details aber offengelassen. SPD-Fraktionschef Saleh hat sich in der Zwischenzeit immer wieder für mehr Regulierungsmöglichkeiten bei den Mieten ausgesprochen.
Wohnungsmangel und hohe Mieten gelten in Berlin als Dauerproblem. Aus Sicht der SPD wäre ein entsprechendes Gesetz, das ermöglicht, erstmals Artikel 15 des Grundgesetzes anzuwenden, ein historischer Schritt. Geplant ist, den Gesetzentwurf spätestens Mitte Dezember ins Abgeordnetenhaus einzubringen. Es soll frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das damalige Mietendeckelgesetz des Berliner Senats vor vier Jahren für verfassungswidrig erklärt – mit der Begründung, das Land Berlin habe gar nicht die Kompetenz dafür, es zu erlassen.
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