Künftig sollen Zollbeamte Zugriff auf das Polizeiregister und die Daten von Sozial- und Finanzämtern bekommen. Finanzminister Klingbeil verspricht sich davon deutlich bessere und für den Staat lukrative Ermittlungen gegen Schwarzarbeit. Das Gesetz dazu ist bereits in der Abstimmung.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den Zollämtern im Kampf gegen Schwarzarbeit Zugriff auf das Polizeiliche Informationssystem (INPOL) ermöglichen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Gesetz zur "Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" hervor, der den Funke-Zeitungen vorliegt. "Nur durch das Zusammenführen aller relevanten Tat- und Täterinformationen der beteiligten Ermittlungsbehörden können Zusammenhänge erkannt und Ermittlungen effektiv durchgeführt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein Verzicht auf einen Informationsaustausch wäre ein Rückschlag für Zoll und Polizei im Kampf gegen systematischen Steuerbetrug. Bisher würden Abfragen durch die Schwarzarbeit-Bekämpfer des Zolls nur "schriftlich oder telefonisch über die Lagedienste und Sprechfunkzentralen der Zollverwaltung" funktionieren. Auch auf Daten der Finanzbehörden und der Sozialämter sollen die Zollbeamten künftig Zugriff bekommen.
Neben der "Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems" beim Zoll und einer "stärker risikoorientierten Herangehensweise" will das Bundesfinanzministerium die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" auch stärker mit Ermittlungsbefugnissen ausstatten, die in bestimmten Fällen von der Staatsanwaltschaft an die Zollbeamten übertragen werden können.
Die Bundesregierung erwartet durch das Gesetz "für die Haushalte von Bund, Ländern und den Sozialversicherungen erhebliche Mehreinnahmen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit rund 858 Millionen Euro zusätzlich rechnet das Finanzministerium demnach bis zum Jahr 2029. Vor allem die Sozialversicherungsträger können demnach mit enormen Zuwächsen durch effizientere Ermittlungen rechnen. Die Länderhaushalte würden jährlich um rund 59 Millionen Euro entlastet - vor allem die örtliche Justiz, heißt es in dem Gesetzentwurf, der seit dieser Woche in der Abstimmung mit anderen Ministerien ist.
"Bekämpfung der Schwarzarbeit schützt Sozialstaat"
Bereits Anfang Juni hatte Finanzminister Klingbeil schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität angekündigt. Auch die vorherige Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP hatte Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, wie am Ende jedoch nicht umgesetzt worden waren.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben im Jahr 2024 einen Gesamtschaden von rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. 2024 leitete der Zoll 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein.
"Wer schwarz arbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben", heißt es in dem Gesetzentwurf. Schwarzarbeit schade der deutschen Wirtschaft und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Eine "wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit schützt insbesondere den Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, den Rechtsstaat sowie betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gewährleistet zugleich einen fairen Wettbewerb der redlichen Arbeitgeber", hält das Finanzministerium in dem geplanten Gesetz fest.
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