Maja T. hätte eigentlich nie in Ungarn in Haft landen dürfen, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte eine Auslieferung untersagt. Die non-binäre Person versucht, nach Deutschland überstellt zu werden. Ein Antrag auf Hausarrest ist jedoch nicht erfolgreich. Es drohen viele Jahre im Gefängnis.
Die in Budapest inhaftierte deutsche non-binäre Person Maja T. bleibt weiter in Haft. Das zuständige Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest ab und begründete dies mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Haft.
Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein. Im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden - obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Die Entscheidung kam wenige Minuten zu spät.
Maja T. sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe "keinen objektiven Grund" für eine weitere Inhaftierung, deren Bedingungen "unmenschlich" seien. Maja kündigte eine Fortsetzung eines vor 16 Tagen begonnenen Hungerstreiks an.
Demonstranten stehen sich gegenüber
Dutzende antifaschistische Aktivisten verfolgten das Verfahren auf der Zuschauertribüne, andere demonstrierten draußen mit Rufen wie "Free Maja". Die Polizei trennte diese Gruppe von rechtsextremen Gegendemonstranten.
Martin Schirdewan, Vorsitzender der Fraktion The Left im EU-Parlament, bezeichnete das Verfahren als "politischen Schauprozess". Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban führe einen Rachefeldzug gegen antifaschistische Personen. Er forderte den diplomatischen Einsatz Berlins für eine Rückführung Majas nach Deutschland.
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