Das Thema sorgt seit Monaten für emotionale Debatten im Königreich. Im zweiten Anlauf und mit Änderungen legalisiert das britische Unterhaus Sterbehilfe. Es gilt für Menschen, die weniger als ein halbes Jahr zu leben haben. In die Entscheidung sind künftig auch Mediziner und ein Expertengremium eingebunden.
Todkranke Menschen sollen in England und Wales bald das Recht auf Sterbehilfe bekommen. Die britischen Abgeordneten stimmten nach einer emotionalen Debatte für einen entsprechenden Gesetzestext. Der Entwurf erlaubt die Sterbehilfe für Erwachsene, die nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben. Bislang gilt Beihilfe zum Suizid als Straftat. Bei der Abstimmung in London votierten 314 Abgeordnete für das umstrittene Vorhaben und 291 dagegen. Der Fraktionszwang für die Abgeordneten war aufgehoben.
Eine Änderung des Gesetzes ermögliche schwer kranken Menschen eine "anteilnehmende und sichere Entscheidung", sagte die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater, die den Vorschlag eingebracht hatte, während der vierstündigen Debatte. In Großbritannien wird die Abstimmung im Unterhaus des Parlaments als historischer Schritt gewertet. In der komplizierten britischen Gesetzgebung wird das Gesetz nun dem Oberhaus vorgelegt, in Gänze verhindert werden kann es praktisch nicht mehr. Änderungen an der Vorlage sind aber weiterhin möglich.
Voraussetzung für die Sterbehilfe für todkranke Menschen ist die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte sowie eines Gremiums bestehend aus einem Sozialarbeiter, einem Juristen und einem Psychiater. Hätten die Abgeordneten im Parlament nach der Lesung dagegen gestimmt, wäre das Gesetz für längere Zeit vom Tisch gewesen.
In den vergangenen Monaten war in der britischen Öffentlichkeit emotional diskutiert worden, auch, weil die Vorlage nach der ersten Abstimmung vor Monaten geändert worden war. Gegner kritisieren unter anderem, dass sich Menschen mit der Legalisierung unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihr Leben zu beenden. Vor der Abstimmung hatten vor dem Parlament Aktivisten beider Seiten demonstriert.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt.
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