Die Bundesregierung will die Wirtschaft beleben. Das entsprechende Paket führt aber zu Steuerausfällen von fast 50 Milliarden Euro - vor allem bei Ländern und Kommunen. Die knüpfen ihre Zustimmung an Hilfen. Nach einem Grundsatz-Ja von Kanzler Merz sollen Einzelheiten verhandelt werden. Die Zeit drängt.
Die Länder haben sich im Ringen mit dem Bund um einen finanziellen Ausgleich für Steuerausfälle durch den sogenannten Investitions-Booster durchgesetzt. "Wir sind uns einig darüber, dass die Gemeinden vor allem eine Kompensation, einen Ausgleich brauchen für die Steuerausfälle, die möglicherweise mit diesem Investitionsprogramm einhergehen", sagte Kanzler Friedrich Merz nach einer langen Beratung mit den 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Kanzleramt. Über das Wochenende soll nun eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeiten, wie Länder und Kommunen "kurzfristig durch befristete, unmittelbare Kompensationsmaßnahmen entlastet werden" können, heißt es in dem beschlossenen gemeinsamen Papier.
Die Ministerpräsidenten Olaf Lies aus Niedersachsen und Michael Kretschmer aus Sachsen betonten, dass dies notwendig für die Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli zum Investitions-Booster-Paket sei. Dieses enthält stark verbesserte Abschreibungsregeln für Investitionen von Unternehmen und eine Körperschaftssteuersenkung ab 2028. Damit sollen Investitionen in der lahmenden Wirtschaft angekurbelt werden.
Länder und Kommunen müssten aber den Großteil der erwarteten Steuerausfälle in den kommenden Jahren übernehmen. Laut Gesetzentwurf wären es für die Kommunen 13,5 Milliarden Euro weniger, für die Länder 16,6 Milliarden und für den Bund 18,3 Milliarden – also insgesamt rund 48 Milliarden. Deshalb pochen sie auf eine Entlastung.
Merz räumte ein, dass sich viele Kommunen in einer desolaten finanziellen Lage befänden. Details der Kompensationsmaßnahmen sollen nun "zügig" in einer Arbeitsgruppe festgelegt werden. Dabei gehe es um einen Vorschlag auch unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerverteilung, heißt es. Details sind aber noch unklar. Merz sagte, dass das Wort Kompensation eigentlich falsch sei, weil Länder und Kommunen von den erhöhten Steuereinnahmen nach dem angestrebten anziehenden Wachstum profitieren würden.
Der Bund sagte den Ländern zudem zu, dass sie den im Koalitionsvertrag verankerten Grundsatz umsetzen wird, dass Mehrausgaben oder Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen durch Bundes-Entscheidungen ausgeglichen werden sollen (Veranlassungskonnexität). Länder und Kommunen würden dann einen finanziellen Ausgleich über Umsatzsteuerpunkte oder -festbeträge bekommen, heißt es in dem gemeinsamen Beschluss. Auch dazu soll eine Arbeitsgruppe "bis nach der Sommerpause" Vorschläge vorlegen.
Der Bund sichert Ländern und Kommunen zudem den festen Anteil von 100 Milliarden Euro an Krediten aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu. Der Bund übernimmt dabei die fälligen Zinsen und die Tilgung. "Die Verteilung der Mittel des Sondervermögens auf die Länder erfolgt jeweils hälftig nach dem festgestellten Königsteiner Schlüssel 2019 und dem fortgeschriebenen Schlüssel 2024", heißt es mit Blick auf die Verteilung zwischen den Ländern.
In Bezug auf die Altschulden der Kommunen, die ebenfalls eine Investitionsbremse sind, sagte Kanzler Merz, dass darüber nicht gesprochen worden sei. "Gegebenenfalls" werde man im Herbst "im Zuge einer größeren Steuerreform" darüber sprechen. Die Lage bei den Altschulden sei sehr komplex und betreffe vor allem drei Bundesländer. Landesregierungen, die das Problem bereits gelöst haben, fordern einen Ausgleich für sich, wenn der Bund anderen noch notleidenden Ländern unter die Arme greifen sollte.
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