2011 ordnet das Assad-Regime an, die Proteste Syrien im Keim zu ersticken. Diesem Befehl folgt auch ein inzwischen in Deutschland lebender Milizienführer: Er ist an der Folter und Tötung mehrerer Zivilisten beteiligt. In Stuttgart fällt jetzt ein Urteil.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 33-jährigen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann schloss sich nach Gerichtsangaben 2011 als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah an, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad kämpfte.
Die Regierung unter Assad hatte angeordnet, die Protestbewegung 2011 im Keim zu ersticken. Tausende Menschen wurden daraufhin festgenommen, gefoltert und viele von ihnen getötet. Laut dem Urteil schloss sich der Angeklagte in Syrien kurz nach Beginn der Unruhen 2011 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham, einer Kleinstadt im Süden von Syrien, einer örtlichen schiitischen Miliz an, die von der Hisbollah unterstützt wurde.
Zivilisten terrorisiert
Ziele der von ihm geführten Miliz waren laut dem Gericht die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der von der Assad-Regierung kontrollierten Stadt. Um das zu erreichen, terrorisierte die Miliz die sunnitische Bevölkerung mit brutalen Misshandlungen bis hin zu Tötungen.
Der Angeklagte überfiel demnach im August 2012 mit weiteren Kämpfern seiner Miliz eine sunnitische Familie in deren Haus. Eines der Opfer, ein 21-jähriger unbewaffneter Student, wurde von einem der Milizionäre während des Angriffs erschossen. Anschließend plünderte und zerstörte die Miliz das Haus.
Bei einer weiteren Tat nahm der Angeklagte im April 2013 einen damals 27-jährigen Sunniten fest und übergab ihn mit zwei weiteren, auf der Straße festgenommenen jungen Männern dem Militärgeheimdienst. Die drei Männer wurden während der einstündigen Fahrt in ein Gefängnis von dem Angeklagten und den Milizionären mit Kalaschnikows geschlagen und nach Übergabe an die Geheimdienstmitarbeiter durch diese gefoltert. Sie blieben unter katastrophalen Bedingungen in verschiedenen Haftanstalten inhaftiert. Der 27-Jährige gelangte erst nach 46 Tagen wieder in Freiheit.
Mann 24 Stunden lang gefoltert
Der Angeklagte und seine Milizionäre trieben im Jahr 2014 bei einem weiteren Übergriff einen 40-jährigen sunnitischen Warenhändler mit seiner Familie in einen Innenhof, durchsuchten sein Haus und stahlen Geld und Gold. Der Mann wurde festgenommen und nach 24 Stunden Folter gehunfähig auf die Straße geworfen. Laut dem Gericht führte der Angeklagte bei den Taten im April 2013 und im Jahr 2014 die aus fünf bis acht Milizionäre bestehende Gruppe an.
Das Urteil fiel nach 42 Prozesstagen. Während des seit Mitte Oktober laufenden Verfahrens wurden 30 überwiegend aus Syrien stammende Zeugen vernommen, die aus zahlreichen Ländern anreisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
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