Die Mietpreisbremse läuft eigentlich Ende des Jahres aus. Das Bundeskabinett bringt jetzt aber einen Gesetzentwurf für eine Verlängerung bis 2029 auf den Weg. Justizministerin Hubig will zudem weitere Maßnahmen für gerechteres Wohnen durchsetzen.

Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Das Kabinett gab grünes Licht für eine sogenannte Formulierungshilfe, mit der die Bundestagsfraktionen von Union und SPD das entsprechende Gesetz ins Parlament einbringen können. "Wohnen darf kein Luxusgut werden", sagte die in der Regierung federführend zuständige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.

Die Mietpreisbremse, die vor allem in Großstädten mit einem angespannten Wohnungsmarkt Anwendung findet, wird bis Ende 2029 verlängert. Sie wäre ohne Neuregelung Ende 2025 ausgelaufen. "Wir haben hier keine Zeit zu verlieren", sagte die SPD-Politikerin Hubig zu ihrem ersten Gesetzentwurf in neuer Funktion. "Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit." Weitere Schritte müssten folgen.

"Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können." Die Mietpreisbremse ist umstritten. Kritiker monieren, dass sie den starken Preisanstieg in Metropolen nicht verhindert hat, aber den Neubau von Wohnungen unattraktiver macht.

Ministerium: Mietpreisbremse wirkt moderat

Laut Ministerium wurde der Mietanstieg durch die gesetzliche Regelung "zumindest moderat verlangsamt". Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die Mieten schneller ansteigen würden. "Das trifft insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung führen." Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt.

In bestimmten Stadtteilen darf seitdem bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichswerten liegen. Mit der Neuregelung soll es Landesregierungen ermöglicht werden, durch Rechtsverordnungen auch nach 2025 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse dann Anwendung finden kann.

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