Die Ukraine fordert seit Langem weitere Sanktionen gegen Russland, auch Kanzler Merz drohte kürzlich mit diesen. Doch wie wirksam wären die Strafmaßnahmen überhaupt? Und welche kann der Westen noch beschließen?
Auch nach mehr als drei Jahren Krieg stehen die Chancen auf einen Waffenstillstand in der Ukraine nach Einschätzung von Bundeskanzler Friedrich Merz schlecht. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat zuletzt wiederholt die europäischen Verbündeten aufgefordert, mit weiteren Sanktionen den Druck auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin zu erhöhen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, welche Werkzeuge für weitere Sanktionen den Ukraine-Unterstützern überhaupt noch zur Verfügung stehen. Ein Überblick:
EU-Sanktionen bisher
Die EU hat vergangene Woche ihr 17. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Diese Sanktionen richten sich gegen fast 200 Schiffe der russischen Schattenflotte, mit der Moskau das im Zuge des Ukraine-Kriegs verhängte Öl-Embargo umgeht. Insgesamt sind damit nun rund 350 Schiffe mit Sanktionen belegt. Seit Beginn der russischen Invasion der Ukraine verhängte die EU Einreiseverbote und fror die Vermögenswerte von mehr als 2400 Menschen und Organisationen ein, darunter Putin. Zudem wurde ein nahezu komplettes Importverbot russischen Rohöls verhängt, und mehr als 200 Milliarden Euro der russischen Zentralbank wurden eingefroren.
Wirksamkeit der Sanktionen
Die Wirksamkeit dieser Strafmaßnahmen ist umstritten. Nach Angaben der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas geht es der russischen Wirtschaft nicht gut. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Sanktionen zu durchlässig sind und von der russischen Armee genutzte Bauteile nach wie vor ins Land gelangen. Moskau ist nach wie vor in der Lage, regelmäßig ukrainische Städte unter Beschuss zu nehmen und in der Ostukraine vorzurücken, wenn auch langsam. Es stellt sich die Frage, ob die EU-Länder in der nächsten Sanktionsrunde weiter gehen als bisher. Bundesaußenminister Johann Wadephul von der CDU forderte vergangene Woche, es dürfe "keine Denkverbote" in diesem Zusammenhang geben.
Beschlagnahmung russischer Vermögen
Ein Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, ist die Beschlagnahmung der eingefrorenen russischen Vermögen. Bundeskanzler Merz sagte dazu, es werde geklärt, ob es eine Möglichkeit gebe, das Geld "auf sauberer juristischer Grundlage zu mobilisieren". Bisher nutzt die EU lediglich die Zinsen dieser Vermögen, um die Ukraine zu unterstützen. Eine Beschlagnahmung ist umstritten. Es gibt Bedenken, dass dies gegen internationales Recht verstoßen könnte. Zudem würde ein solcher Schritt wohl das Vertrauen in die EU als Finanzplatz untergraben. Hinzu kommt, dass die Beschlagnahme bereits eingefrorener Vermögen zwar Finanzmittel bringen würde, aber keinen unmittelbaren Effekt auf die russische Wirtschaft hätte.
Sanktionen gegen Drittländer
Im US-Senat wird derzeit ebenfalls ein großes Sanktionspaket gegen Russland vorbereitet. Mit dem Gesetz würden auch Produkte aus Ländern, die Öl, Gas, Uran und andere Waren aus Russland kaufen, mit Zöllen in Höhe von 500 Prozent belegt. Solche sogenannten Sekundärsanktionen würden vor allem Indien oder China treffen. Sollte auch die EU sich zu solchen Sanktionen entschließen, könnte sich dies negativ auf die Wirtschaft in den EU-Ländern auswirken. Gleiches gilt für weitere Sanktionen im Bankensektor. Die Frage ist, ob alle Mitgliedstaaten bereit sind, solche Schritte mitzutragen.
Mehr vom Gleichen
Weitere Möglichkeiten sind erneute Sanktionen gegen einzelne Politiker, Unternehmer, Militärs oder Organisationen. Auch eine Ausweitung des Vorgehens gegen die russische Schattenflotte wäre sicherlich denkbar. Ob das einer Erhöhung des Drucks auf Putin entspräche, wie Präsident Selenskyj sich das vorstellt, ist jedoch fraglich.
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